Wir über uns

Der Grundgedanke der Wohnungsbaugenossenschaft entstand zu Zeiten großer Wohnungsnot während der Industrialisierung,
als Arbeiter in Scharen in die Städte strömten.
Dieser Gedanke besteht vor allem in der Schaffung von bezahlbaren und sicheren Wohnungen für die Mitglieder der Genossenschaft. Durch eigenverantwortliche und solidarische Arbeit in der
Gemeinschaft wurden die Genossenschaftsmitglieder gewissermaßen Mieter im eigenen Haus.

Als Folge dieser auch in Bayreuth einsetzenden Entwicklung entschlossen sich 24 selbstbewusste Bayreuther
Arbeitnehmer am 31. August 1903 zur Gründung des Bauvereins in Bayreuth. Die Genossenschaft wurde am 08. Oktober ins Vereinsregister eingetragen und ist somit die älteste Wohnungsbaugenossenschaft
Bayreuths. Erster Vorstandsvorsitzender war Heinrich Fickenscher, der in diesem Amt von der Gründung bis zu seinem Tod im Jahre 1927 tätig war.
Die ursprünglichen Ziele des Bauvereins sind auch heute noch aktuell. Und so investieren wir jedes Jahr beträchtliche Summen in die Instandhaltung und Modernisierung unseres Bestandes, um unseren
Mitgliedern zeitgemäße, preisgünstige und durch Dauernutzungs-vertrag abgesicherte Wohnungen zu bieten.
Heute, nach über 100-jährigem Bestehen, schenken uns ca. 2.600 Mitglieder ihr Vertrauen. Ihnen steht ein Wohnungsbestand von ca. 2.000 Wohnungen zur Verfügung, von denen ca. 360 den Bedingungen
öffentlich geförderter Wohnungen unterliegen. Die Wohnungen des Bauvereins werden nur an Mitglieder vergeben.
Welche Vorteile bietet das Wohnen bei Genossenschaften?
Nutzungsgebühren (Miete)
Wohnungsgenossenschaften sind keine Unternehmen, die ausschließlich auf Gewinn-maximierung ausgerichtet sind. Die Genossenschaft besteht aus Ihren Mitgliedern. Die Einnahmen aus den Mieten werden
unter anderem für die Pflege, Instandhaltung und Modernisierung des Wohnungsbestandes und des Wohnumfeldes eingesetzt.
Dauernutzungsrecht
Sie schließen mit uns keinen Mietvertrag, sondern einen Dauernutzungsvertrag. Der Unterschied liegt darin, dass im Dauernutzungsvertrag zum Beispiel die Kündigung wegen Eigenbedarf ausgeschlossen
ist.
So werden Sie Mitglied in der Genossenschaft:
Nach Unterzeichnung der Beitrittserklärung und Zahlung eines einmaligen Eintrittsgeldes von 50,- € erwerben Sie einen Geschäftsanteil in Höhe von 520,- €. Über die Aufnahme
entscheidet der Vorstand. Der Anteil kann ratenweise zu mind. 50,- €/Monat eingezahlt werden. Es besteht auch die Möglichkeit, den Anteil auf Basis vermögenswirksamer Leistungen einzuzahlen
und ist ferner Wohnungsbauprämienberechtigt. Für den Bezug einer Wohnung müssen, je nach Wohnungsgröße, weitere Anteile erworben werden. Die Staffelung der Anteile können Sie der Anlage zum § 17
Abs. 2 der Satzung entnehmen oder unter Vermietung nachlesen. Die Mitglieder werden durch Dividendenausschüttungen, über welche die jährliche Vertreterversammlung entscheidet, am Gewinn der
Genossenschaft beteiligt. Die Mitgliedschaft kann bis zum 30. September mit Wirkung zum Jahresende gekündigt werden. Die Auszahlung der Anteile erfolgt Mitte des darauf folgenden Jahres.
Download der Satzung