Die Kündigung eines Wohnraum-Mietverhältnisses muss schriftlich erfolgen.Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate (bis zum 3. Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats).
Sie erhalten eine schriftliche Kündigungsbestätigung, der Sie das Mietende entnehmen können und in der Sie darauf hingewiesen werden, baldmöglichst einen Termin zur Vorabnahme mit unserem Herrn Weis zu vereinbaren.
Bei diesem Termin wird ein Abnahmeprotokoll erstellt, in dem die noch bis zum Endabnahmetermin durchzuführenden Schönheitsreparaturen festgehalten werden.
Grundsätzlich muss jede bauliche Veränderung in der Wohnung durch den Bauverein genehmigt werden. Stellen Sie hierzu einen schriftlichen Antrag, in dem Sie Art und Umfang der geplanten Maßnahme angeben.
Über die Genehmigung entscheidet der Vorstand, dies kann jedoch an die Einhaltung bestimmter Auflagen gebunden sein. Die Kosten der baulichen Veränderung sowie deren Instandhaltung sind vom Mieter zu tragen.
Vor Beginn der Umbauarbeiten ist es notwenig, dass einer unserer Mitarbeiter sich vor Ort über die Gegebenheiten informiert, er kann Ihnen auf Wunsch auch Adressen von Firmen nennen, mit denen wir zusammenarbeiten.
Beachten Sie, dass Sie bei Auszug die vorgenommenen Umbauten evtl. rückbauen müssen. Und nehmen Sie bei den Umbauarbeiten Rücksicht auf Ihre Nachbarn: Sprechen Sie geräuschvolle Arbeiten vorher ab und beachten Sie die Ruhezeiten. Bauschutt gehört nicht in die Mülltonnen, sondern muss ordnungsgemäß entsorgt werden.
In Ihrer monatlichen Miete sind neben der Grundmiete Vorauszahlungen für Betriebskosten und Heizkosten (bei Zentralheizung) enthalten.
Über diese Vorauszahlungen wird jährlich abgerechnet, was bis zum Jahresende des auf den Abrechnungszeitraum folgenden Jahres erfolgen muß (bei uns idR im August).
Hierbei werden die während des Abrechnungszeitraums vom Vermieter getragenen umlagefähigen Betriebskosten auf die einzelnen Mieter, nach einem Verteilerschlüssel, umgelegt. Das Ergebnis wird mit den Vorauszahlungen verrechnet und so ergibt sich ein Guthaben oder eine Nachzahlung. Der Vermieter kann die Höhe der Vorauszahlungen entsprechend korrigieren.
Zu den umlagefähigen Betriebskosten gehören beispielsweise Sach- u. Haftpflichtversicherungen, Kosten für die Beleuchtung gemeinschaftlich genutzter Räume, Grundsteuer, Straßen- und Gehwegreinigung oder die Pflege der Außenanlagen. Die einzelnen Positionen, über die abgerechnet wird, können Sie auch Ihrem Mietvertrag entnehmen.
Die gesetzliche Regelung hierzu, als eine Aufzählung sämtlicher umlagefähiger Betriebskosten, finden Sie im § 2 der Betriebskostenverordnung.
Feuchte Stellen, Stockflecken oder sogar Schimmel an der Innenseite von Außenwänden, in Fensternischen oder hinter größeren Möbelstücken. Häufigste Ursache ist ein falsches Verhalten beim Heizen und Lüften.
Hier ein paar Tipps, um Feuchtigkeit zu vermeiden:
Durch richtiges Heizen und Lüften erhalten Sie ein angenehmeres und gesünderes Raumklima, können Energie sparen und verhindern so auch gleichzeitig die Schimmelbildung und deren Folgen für die Bausubstanz.
Sollten Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, senden wir Ihnen gerne kostenlos eine Informations-Broschüre zu.
Um das Zusammenleben in einer Hausgemeinschaft so reibungslos wie möglich zu gestalten bedarf es einer Ordnung. Diese enthält beispielweise Regelungen bezüglich der Ruhezeiten, über das Abschließen der Haustür oder das Reinigen des Treppenhauses.
Diese sog. Hausordnung bildet einen Rahmen, den die Bewohner
mit Leben füllen. Durch Verständnis, Toleranz und Rücksichtnahme gegenüber den Mitbewohnern entsteht eine gute Hausgemeinschaft.
Die Hausordnung, der Sie weitere Informationen entnehmen können, erhalten Sie bei Einzug mit dem Mietvertrag.
Sollten Sie noch weitere Fragen hierzu haben, wenden Sie sich doch erst einmal an einen Nachbarn im Haus, der wird Ihnen bestimmt gerne weiterhelfen und Ihnen erzählen, wie das im Haus so gehandhabt wird.
Alle unsere Wohnungen im Stadtgebiet sind mit einem Anschluss an das Breitbandkabelnetz ausgestattet. Dieses wird von der Fa. Baumann betrieben, an die Sie sich bei Störungen wenden können. Die Kosten für das Breitbandkabelnetz sind in den Betriebskosten enthalten, auf die Sie monatlich Vorauszahlungen leisten.
Durch den Einbau von Decodern ist es möglich zusätzliche Programme zu erhalten, auf Wunsch und ggf. Mehrkosten auch ausländische Fernsehsender. Bei Bedarf wenden Sie sich bitte direkt an die Fa. Baumann.
Die Zahl der verschuldeten und insolventen Privathaushalte war noch nie so hoch wie heute. Die möglichen Ursachen sind vielfältig. Hohes Geltungsbedürfnis mit der Folge, sich Dinge zu kaufen, die man sich eigentlich gar nicht leisten kann oder Kaufsucht sind eine Ursache. Viele geraten aber unverschuldet in eine finanzielle Notlage, durch Krankheit oder unverschuldete Arbeitslosigkeit. Die Folgen sind in beiden Fällen die gleichen, Rechnungen und Mahnungen stapeln sich, das Konto ist überzogen und man sieht keinen Ausweg mehr.
Gerade dann ist es wichtig, nicht den Kopf hängen zu lassen, sondern tatkräftig
nach Lösungen zu suchen. Es gibt viele Anlaufstellen, von denen Sie Hilfe erhalten. Drohen Ihnen Mietschulden ist es wichtig, dass Sie sich mit uns in Verbindung setzen, damit wir gemeinsam nach
Lösungen suchen können, um Ihnen Ihre Wohnung in dem gewohnten Umfeld zu erhalten. In der unten aufgeführten Liste finden Sie weitere Ansprechpartner, die Ihnen helfen. Gehen Sie auch zum
Sozialamt und zum Wohnungsamt und fragen dort, ob und in welcher Höhe Ihnen finanzielle Mittel zustehen.
A - ETel: 09 21/25 12 54
F - KgTel: 09 21/25 16 06
Fr - RTel: 09 21/25 13 11
S - ZTel: 09 21/25 15 17
Der Umwelt zuliebe und wegen der steigenden Kosten der Müllentsorgung ist es wichtig, sich genau an die Vorgaben bei der Mülltrennung zu halten. Diese können Sie der Abfallfibel entnehmen, die am Jahresanfang als Wurfsendung an alle Haushalte verteilt wird. Weiterhin finden Sie darin alles Wissenswerte rund um die Entsorgung von Müll.
Aufgrund des neuen Breitbandkabelnetzes, in das Fernsehsender in verschiedenen Sprachen eingestellt werden können, ist das Anbringen von Parabolantennen untersagt.
Der Vermieter hat das Recht, in bestimmten Situationen die Wohnung zu besichtigen.
Darunter fallen:
Der Vermieter muss sich jedoch rechtzeitig vorher ankündigen, mögliche Besichtigungszeiten sind an Werktagen von 9.00 bis 12.00 Uhr und
von 15.00 bis 18.00 Uhr.
Der Mieter hat bei längerer Abwesenheit dafür zu sorgen, dass die Wohnung begehbar ist.
Gemäß den "Allgemeinen Vertragsbestimmungen des Mietvertrages" ist der Mieter dazu verpflichtet, die Mietsache sowie die gemeinschaftlichen Einrichtungen und Räume schonend und pfleglich zu behandeln.
Hierzu gehört auch die Durchführung von Schönheitsreparaturen nach gewissen Zeitabständen.
Die Schönheitsreparaturen umfassen das Anstreichen oder Tapezieren der Wände und Decken, das Streichen oder Reinigen der Fußböden, den Innenanstrich der Fenster, das Streichen der Türen und der
Wohnungseingangstür von innen, sowie der Heizkörper einschließlich der Heizrohre.
Die Schönheitsreparaturen sind in der Regel nach Ablauf folgender Zeiträume auszuführen:
Kleintierhaltung, z.B. Zierfische, Hamster und Vögel ist grundsätzlich erlaubt, solange von diesen Ihrer Art nach keine Störungen oder Schädigungen ausgehen.
Zur Haltung von Hunden oder Katzen ist eine Genehmigung des Bauvereins erforderlich. Dazu müssen Sie einen Antrag stellen, das entsprechende Formular erhalten Sie im Büro.
Das Halten von Kampfhunden ist verboten.
Wollen Sie einen Teil Ihrer Wohnung oder die gesamte Wohnung für eine bestimmte Zeit an einen Dritten untervermieten, bedarf dies der Genehmigung des Bauvereins.
Wegen des erhöhten Verwaltungsaufwandes kann gegebenenfalls ein Zuschlag zu Ihrer Miete erhoben werden (Untermietzuschlag).
Tipps zur Untervermietung:
10.08.2011
Vertreterversammlung 2011
Die Genossen des Bauvereins Bayreuth verzichten auf Ausschüttung der Dividende. Bei der Vertreterversammlung im Glek-Saalbeschlossen sie, den Bilanzgewinn in Höhe von 71.719 Euro in den Bestand zu investieren.
22.01.2011
40 jähriges Jubiläum Irene Grabner
Irene Grabner kann mit Stolz auf ihre 40-jährige Tätigkeit beim Bauverein Bayreuth zurückblicken.
10.09.2010
Stabile und tragbare Miete
Die Vertreterversammlung des Bauvereins Bayreuth stand ganz im Zeichen personeller Veränderungen und Ehrungen. Daneben wurde über die Aktivitäten von Aufsichtsrat und Vorstand im abgelaufenen Geschäftsjahr berichtet. Dabei wurde der Bilanzgewinn in Höhe von 41.000 Euro bekanntgegeben, über dessen Verwendung die Vertreter im Laufe der Versammlung zu entscheiden hatten.